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Bildrechte & DSGVO: Was Unternehmen bei Fotos beachten müssen
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Bildrechte & DSGVO: Was Unternehmen bei Fotos beachten müssen

Dr. Johannes Keller Johannes 6 Min. Lesezeit
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Unternehmen müssen bei Fotos zwei Dinge trennen: das Urheber-/Nutzungsrecht (Vertrag mit dem Fotografen) und das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen (DSGVO und Kunsturhebergesetz). Für die Veröffentlichung erkennbarer Personen – Mitarbeiter, Kunden, Eventgäste – braucht es in der Regel eine dokumentierte Einwilligung.

Die zwei Ebenen der Bildrechte

1. Nutzungsrechte am Bild. Diese regelt der Vertrag mit dem Fotografen: Wo und wie lange dürft ihr die Bilder verwenden? Klärt das vor dem Shooting für alle geplanten Einsatzzwecke (Website, Print, Social Media).

2. Recht am eigenen Bild. Abgebildete Personen müssen der Veröffentlichung zustimmen. Bei Mitarbeitern empfiehlt sich eine schriftliche Einwilligung, die auch regelt, was beim Ausscheiden passiert.

Worauf ihr besonders achten solltet

  • Mitarbeiterfotos: Einwilligung dokumentieren, Nutzung und Dauer festhalten. Beim Ausscheiden Bilder zeitnah aus aktiven Kanälen entfernen.
  • Eventfotos: Bei Veranstaltungen Hinweisschilder zur Fotografie aufstellen; Gäste informieren.
  • Kundenbilder: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlichen, besonders bei Testimonials.
  • Aufbewahrung: Bilder sicher speichern und nicht länger als nötig in aktiver Nutzung halten.

Bei Testimonial-Videos gilt das gleiche Prinzip – mehr in Testimonial- & Interviewvideos professionell produzieren.

Häufige Fragen

Brauche ich für jedes Mitarbeiterfoto eine Einwilligung? Für die Veröffentlichung erkennbarer Personen in der Regel ja. Eine schriftliche, dokumentierte Einwilligung schafft Sicherheit.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? Die Bilder sollten zeitnah aus aktiven Kanälen entfernt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Regelt das vorab in der Einwilligung.

Reicht ein Hinweisschild beim Event? Für allgemeine Atmosphärebilder oft ein wichtiger Baustein, aber je nach Fall nicht allein ausreichend. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Dürfen wir gekaufte Stockfotos überall nutzen? Nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz. Prüft die Nutzungsbedingungen genau – sie unterscheiden sich stark.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr praxisnahe Themen findet ihr in unserem Blog. Projekt anfragen

Dr. Johannes Keller
Geschrieben von

Dr. Johannes Keller

Co-Founder & Fotograf · Light Hunters Photography

Seit 2017 als Fotograf und Filmemacher aktiv. Hat mit Marken wie DJI, Polestar und Ruby Hotels zusammengearbeitet und mehrere Hundert Projekte geleitet.

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